REACH-Verordnung
Wien, im Februar 2010
Information über besonders besorgniserregende Stoffe laut Artikel 33 der REACH-Verordnung
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Informationspflicht lt. Art.33 über besonders besorgniserregende Stoffe lt. Art.57 und Art.59 Absatz 1. Zulassungskandidatenliste vom 29.10.2008 (veröffentlicht auf: http://echa.europa.eu/).
In Zusammenarbeit mit unseren Herstellern haben wir festgestellt, dass keines der von uns angebotenen oder verkauften Erzeugnisse mehr als 0,1 Masseprozent (w/w)1 von Stoffen aus der Kandidatenliste enthält, unter Berücksichtigung der 14 neu aufgenommenen Stoffe, die am 13.1.2010 publiziert wurden.
Wir haben uns über die Anforderungen und Verpflichtung im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung nach bestem Wissen informiert, sind mit unseren Herstellern und Lieferanten diesbezüglich in Kontakt und werden allfällige Änderungen auf unserer Homepage veröffentlichen.
Margarethe Knap
Qualitätsmanagement
Wolfgang Knap GmbH & Co. KG
Lilienberggasse 13, 1130 Wien
www.knap.at
1 = Abk. "weight per weight"